Kunstrecht & Kunstmarktrecht

Künstler, Sammler, Galeristen, Antiquitätenhändler, Museen, Versicherer, Banken, Investoren. Der Kunstmarkt bringt viele Akteure zusammen und das Recht spielt in diesem Zusammenhang eine immer größere Rolle. Dabei kommen häufig besondere Normen zur Anwendung, was eine besondere Kenntnis der Rechtsmaterie, aber auch der handelnden Personen und ihrer Bedürfnisse erfordert. Die Kanzlei hat aus diesem Grund eine Abteilung für Kunstmarktrecht eingerichtet und dessen Leitung einer anerkannten Expertin auf diesem Gebiet anvertraut. Dabei galt es auch, auf steigende Nachfrage aus dem In- und Ausland zu reagieren und unserer Mandantschaft sowohl in der Beratung als auch in der gerichtlichen Vertretung passgerechte Betreuung anbieten zu können.

Unsere Kanzlei berät und vertritt insbesondere zu folgenden Themen:

  • Urheberrecht
  • Verkauf und Versteigerung von Kunstwerken
  • Vertragspflichtverletzungen
  • Probleme im Zusammenhang mit der Echtheit von Kunstwerken
  • Haftung der Kunstmarktteilnehmer
  • Versicherung von Kunstwerken
  • Vermietung von Kunstwerken
  • Unternehmensinvestitionen in Kunst
  • Gerichtliche und außergerichtliche Gutachten
  • Schenkungen und Erbschaften von Kunstwerken
  • Gesellschaftsrecht
  • Nationales und internationales Steuerrecht

 

Abteilungsleitung: Marine Ranouil