Arbeitsrecht: Einvernehmliche Kündigung

Am 30. September 2013 hat der französische Kassationsgerichtshof entschieden, dass trotz bestehenden Streitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber, der Abschluss einer einvernehmlichen Kündigung (sog. „rupture conventionnelle“)  zwischen den Parteien als gültig zu betrachten ist (Cour de Cassation, Chambre sociale, 30 septembre 2013, n°12-19711). Der Kassationsgerichtshof festigt damit seine Rechtsprechung vom 23. Mai 2013 (Nr. 13865), die bereits in diesem Sinne ausgelegt werden konnte und eine Abgekehr von der vormaligen Haltung des Gerichts darstellt.

Die einvernehmliche Kündigung wird aufgrund dieser grundlegenden Entscheidung ohne Zweifel weiterhin an Bedeutung gewinnen (CK 28.10.2013).