Kategorie: Baurecht

Mehr zum Thema: Baurecht in Frankreich

Rechtsprechung zum Baurecht / Versicherungsrecht: Der Deckungsausschluss im Versicherungsvertrag eines Bauunternehmers muss hinreichend präzise sein.

Versicherungsverträge können in Frankreich bei Verschulden des Versicherten einen Deckungsausschluss vorsehen. Gesetzliche Voraussetzung ist jedoch, dass dieser Ausschluss „formell und begrenzt“ ist (französisches Versicherungsgesetzbuch: Code des assurances Art. L. 113-1). Derartige Klauseln finden sich auch in Versicherungen, die Bauunternehmer oder

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