Versicherungsverträge können in Frankreich bei Verschulden des Versicherten einen Deckungsausschluss vorsehen. Gesetzliche Voraussetzung ist jedoch, dass dieser Ausschluss „formell und begrenzt“ ist (französisches Versicherungsgesetzbuch: Code des assurances Art. L. 113-1). Derartige Klauseln finden sich auch in Versicherungen, die Bauunternehmer oder…