Gesellschaftsrecht: Übergang der Schadensersatzforderungen bei Fusionen

Wird eine Gesellschaft, die durch eine Fusion in einer anderen Gesellschaft aufgegangen ist, aufgrund der rechtswidrigen Kündigung eines Arbeitsvertrages zu Schadensersatz verurteilt, so geht die Forderung des Gläubigers auf die aufnehmende Gesellschaft über. Diese übernimmt die gesamten Schulden der absorbierten Gesellschaft. So die Kammer für Gesellschaftsrecht des Kassationsgerichtshofes in einer Entscheidung vom 13 Mai 2014 (12-29.012). OB Rechtsanwalt Paris.