Medizinrecht: Haftung des Arztes bei Beschneidung

Die Haftung des Arztes bei Beschneidungen. Die Frage wurde durch das deutsche Urteil des Landgerichts Köln aufgeworfen und hat auch in Frankreich Diskussionen ausgelöst und die Frage nach der Haftung des Arztes. Hierauf antworten RA Oliver Berg und Cédric Küchler in dem Artikel „Circoncision et responsabilité du médecin“, der in Kürze in der Fachzeitschrift „Médecin et Droit“ veröffentlicht wird.